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ein Disput ohne Ende..

Freiberuflich oder angestellt?

Selbsständig oder angestellter Fahrlehrer §

im Fahrlehrergesetzt wird nicht von einem „angestellten“ Fahrlehrer gesprochen, sondern lediglich von einem „beschäftigen“ Fahrlehrer!

hätte der Gesetzgeber gewollt, dass nur „angestellte“ Fahrlehrer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in einer Fahrschule arbeiten dürfen, dann hätte der Gesetzgeber diese auch so ausgedrückt!

Hintergrund ist der, dass die Beschäftigung eines „Freiberuflers“ günstiger ist. Es fallen keine Lohnnebenkosten, usw.

Dadurch könnte sie eine Fahrschule einen unlauteren „Wettbewerbsvorteil“ verschaffen, was dann sehr oft bei den Verwaltungs- bzw. Arbeitsgerichten landet.

Die unfähige Erlaubnisbehörde fordert oft den Nachweis eines „Angestellten-Verhältnisses“ – was jedoch arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich nicht zulässig ist.

Darüber hinaus kann ein selbstständiger Fahrlehrer, (eigene Fahrschule) oder Sonstige Freiberufliche Tätigkeit (Dozent, Autohändler, usw) nicht einfach so in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden. Die Kassen werden sich weigern, mit Recht!

Über diese Betrachtungen entscheiden regelmäßig die Arbeitsgerichte.

Scheinselbständigkeit – ein wichtiger Aspekt! Wer mehr als 80% in einem Jahr nur für eine Fahrschule arbeitet, da wird die „Scheinselbsständigkeit“ unterstellt. Darüber gibt es noch weitere Kriterien, was aber zu erläutern hier zu weit führen würde.

Was verdiene ich in Frankfurt?

Die Löhne sind von Nord nach Süd unterschiedlich. Hier in Frankfurt können „angestellte“ Fahrlehrer wir folgt erwarten:

Schulung Klasse AB = 15€ / 45min

Schulung Klasse B = 14€ / 45min

Schulung Klasse C = 17€ / 45min

Schulung Klasse D = 20€ / 45min

Prämien: ca. 10-20€  je bestandene Prüfung

2 Tage Urlaub je Monat

Monatsverdienst eines angestellten Fahrlehrers

Maximal:

Brutto-Monats-Lohn bei 66 möglichen Schulungsstunden / Woche / 264 Schulungsstunden/Monat/ 

Klasse AB =3.960 €

Klasse B = 3.432 €

Klasse C = 4.488 €

Klasse D = 5.280 €

reallistisch täglich 11h / mo-fr / 55h / 220h / Monat

Klasse AB = 3.300 €

Klasse B = 2.860 €

Klasse C = 3.740 €

Klasse D = 4.400 €

Selbständigkeit: ca. 20% mehr

+ ca.6,50€ für Nutzung eigenes Schulungs-KFZ

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Beschäftigungsvertrag

Wir haben bewährte, anwaltlich geprüfte Standard-Verträge für angetellte, wie auch für freiberufliche Mitarbeiter.

Ebenso für Mitarbeiter im Verwaltung und Verkauf.

Wohnen vor Ort

Wir stellen Ihnen für die Einarbeitungszeit eine günstige Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche, für Sie und Ihre Familie

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Kommunikation

Neben der Arbeit haben wir einige Meetings zu Sport und Stammtisch. Wir lassen Sie nicht alleine.

g

Optimale Justierung

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Lebensführung, Url.blabalabla..