Weg frei!

Insolvenz Privat, Firma und Europarecht

Als Fahrlehrer und Inhaber einer Fahrschule kann man sehr schnell in die finanzielle Schieflage kommen. Scheidung, Steuer-Nachzahlung, usw. Viele kennen das Szenario!

Der Europäische Gesetzgeber hat dazu für den Verbraucher eine klare Richtlinie erstellt. Jedoch die Auslegung der Richtlinie obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten.

So geschieht es, dass man in Deutschland bis zu 7 Jahre in der Privat-Insolvenz hängen bleibt, wogegen andere Länder, wie Frankreich, dieses Thema nach nur 12 Monaten beendet sehen.

Wir alle leben in Europa und haben das Recht auf Grund der Freizügigkeit diese Leistungen des jeweils anderen Mitgliedstaates in Anspruch zu nehmen.

Private Insolvenz

Eine private Insolvenz tritt dann ein, wenn man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann – bzw. es abzusehen ist, dass dieser Fall eintreten wird.

Nur aus Erfahrung...

Die Informationen, die Sie von uns erhalten kommen auch direkten Erfahrungen. Z.B. haben wir im Moment einen Fahrschüler für Frankreich. Dieser hat die Insolvenz in diesem Jahr, 2017, April in Deutschland begonnen. 

Er muß nun für die nächsten 5 Jahren monatlich 400€ an den Insolvenzverwalter zahlen.

Inzwischen ist der Fahrschüler nach Frankreich umgezogen, in Deutschland abgemeldet. Die Insolvenz-Akte wird gerade an das französische Gericht übertragen. 

Hier in Frankreich wird anschließend der Antrag zur Restschulbefreiung gestellt, welche nach 6-12 Monaten erfolgt. 

Wir werden Sie hier auf dem Laufenenden halten!

Firmen Insolvenz

Eine Firmeninsolvenz kann verschuldet – oder unverschuldet entstehen. Wichtig ist, dass man rechtzeitig die Reisleine zieht und einen Insolvenz-Antrag bei Gericht stellen muß.

Erfolg das nicht, dann kann der Straftatbestandteil der „Insolvenzverschleppung“ folgen, was eine empfindliche Strafe bedeuten kann.

Privat Insolvenz Frankreich

Unter gewissen Vorraussetzungen werden die Schulden in Frankreich nach 12 Monaten erlassen. 

Gerade für Fahrlehrer haben wir ein gutes Konzept erarbeitet,dass Sie in dieser Zeit schuldenfrei sein lässt.

Wir sind mit einer großen Fahrschule in Frankreich (Grenzgebiet) befreundet, dort können wir den Kontakt zu erfahrenen, deutschsprechenden Anwälten herstellen.

Wichtig: Sie müssen vor Ort in Frankreich eine Meldeadresse haben. Dabei können wir Ihnen behilflich sein.

Firmen Insolvenz Lösung

Viele Fahrschulen müssten nicht in Insolvenz gehen, wenn sie dazu den richtigen Partner gehabt hätten.

Eine Fahrschule kann mit dem richtigen Sanierungskonzept weiter betrieben werden. Doch es gibt keine echten Unternehmensberater, die sich bei Fahrschulen auskennen!

Und das ist eben das Problem

Und kommt dann noch die Willkür der zuständigen Erlaubnisbehörde hinzu, dann ist das Problem perfekt!!

. .. § bei einer drohenden Insolvenz muß alles unternommen werden, um diese Insolvenz abzuwenden oder der Masse nach zu reduzieren….

Rettungsschirm Fahrlehrer und Fahrschule

Seit 30 Jahren betreiben wir selbst erfolgreich Fahrschulen. Wir haben Ehescheidung, Betriebsprüfung, Nachzahlungen, Arbeitsgericht und alles selbst schon erlebt!

Nur wer selbst diese Erfahrung hat, der weiß genau, wie man sich fühlt, wie man richtig zupacken muß, damit das Schiff wieder auf „Kurs“ kommt!

z.B. Ihre Fahrschule kann in eine GmbH / UG gewandelt werden. Sie bleiben Leiter der Fahrschule, die Geschäfte werden zunächst von einem erfahrenen GEschäftsführe

Lösung Firmen-Insolvenz Fahrschule

Bevor es zum völligen Zusammenbruch der Fahrschule kommt und die Zahlungen komplett ausbleiben, so muß wie folgt gehandelt werden:

1. Ihre Fahrschule wird umgehend in eine UG gewandelt.

2. Sie bleiben Leiter der Fahrschule, es wird ein erfahrener Geschäftsführer bestellt.

sie erhalten einen Brutto-Lohn, sind renten- und krankenversichert!

3. „Abspeckung“ aller Kosten, die nicht unmittelbar zum Betriebserhalt gehören. Auch Leasingverträge, KFZ, IT, usw. – alles muß raus!

4. Mietvertrag der Fahrschule wird /kann übernommen werden.

5. Implementierung aller kostensparenden Workflows. Einheitliche Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Löhne, Optimierung Werbung, usw.

6. Erstellung Sanierungskonzept zur Abwendung Ihrer Privat-Insolvenz.