Das neue Fahrlehrergesetz ist da! zum 1.Januar 2018
– Die Kooperation zwischen Fahrschulen soll verbessert werden. So können Fahrschulen, die alle Erlaubnisse haben, auch mit Fahrschulen kooperieren, die nicht so weit aufgestellt sind.
– Anzahl Zweigstellen auf 10 Standorte begrenzt. Auch damit kann man leben
– keine Aufzeichnungspflichten mehr/ Tagesnachweis enfällt
– Ausländische Fahrschulen werden leichteren Zugang zum deutschen Binnenmarkt haben.
………..
und welche Auswirkung wird dieses neue Fahrlehrer-Gesetz letztendlich haben?
Ja, dazu werden Sie mehr in den nächsten Blogs erfahren.
Wir haben in jedem Falle die richtige Lösung! Von Flensburg bis Passau! Von Malta bis Riga!